aktualisiert per 15.08.2025 Presse-Artikel 20.05.2025
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direkten Kontakt weitere Informationen: Martin Halter in Bern Haupt-Webseite Atelier für Glasmalkunst Bern Info über Glasmalerei mit /von Martin Halter Bern
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Wartungsarbeiten an Kirchenfenstern sind wichtig. Einerseits sollten die Fensterflächen in regelmässig wiederkehrenden Abständen (mind. alle 20 - 25 Jahre) beidseitig gereinigt und gleichermassen kontrolliert werden. Im Interesse dieses Kulturgut's müssten entsprechende Veränderungen an der Original-Substanz jeweils dokumentiert werden. Zum Beispiel der Verlust von Schwarzlot-Bearbeitungen auf den Glasflächen, kann mit reversibler Farbe (Öl- oder Acrylfarben) je nach Situation, kalt in sensibler Ausrichtung aufgetragen werden, somit die "Zeichnung" nicht komplett verloren ginge.
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Martin Halter beschäftigt sich als Experte, Berater und Gestalter für, wegen, mit Glasmalerei, - seine über 50-jährige berufliche Erfahrung wird er bei Bedarf überall dort einbringen, wo sich private Personen oder Institutionen dafür interessieren. Verbleibende Kontakt-Adressen: Martin Halter Bern
Bei grösseren Arbeiten garantieren wir auch mit einem verarbeitungstechnischen Support - mit einem uns nahestehenden Glas-Atelier.
Mehrere öffnetliche Sammlungen in verschiedenen Schweizerischen Institutionen (Museen, Bibliotheken, etc.) besitzen eine grosse Anzahl glasmalerischer Unterlagen, Original-Werken aus dem Atelier HALTER aus Bern.
SNM Schweizerisches Nationalmuseum, BHM - Bernisches Historisches Museum, BBB-Burgerbibliothek in Bern, Berner-Design-Stiftung, Kant. Denkmalpflege Bern, Vitromusée in Romont, ARIANA Musée in Genf, etc.
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Auch Reparaturen an geschädigten Glasmalereien und Bleiverglasungen werden hier professionell und termingerecht ausgeführt. Anfragen:
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- soeben einen besonders sensiblen Auftrag erfüllt...
info@glasmalkunst.ch
Aktuelle Befindlichkeiten, anstehender Probleme im Bereich Glasgemälde- und Kirchenfenster-Restaurationsmassnahmen
Martin Halter, Glasmaler /Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER in Bern, www.glasmalkunst.ch
Die in der Gegenwart überproportionale Einflussnahme einer wissenschaftlichen Doktrin, zur Sicherung und Rettung geschädigter oder in Mitleidenschaft gezogener Glasmalerei, widerspricht in vielen Fällen, dem eigentlich hohen Anspruch, sich diesem Themenbereich ernsthaft und effizient annehmen zu wollen. Denn, weitestgehend wurden die Konservatorischen Richtlinien zur Erhaltung und zum Schutz von Glasmalereien mehrheitlich von Exponenten der Wissenschaft im Alleingang auf- und zusammengestellt. Bei genauerer Betrachtung des Inhalts, bemerkt man als langjähriger Fachmann an vorderster Front, wie sich Beschreibungen oder Hinweise zu spezifischen Situationen vielfach unverbindlich halten oder gar widersprechen.
Es fehlt die praxisbezogene Komponente, welche man bei den Hinweisen oder Beschreibungen zu bestimmten Sachverhalten eindeutig vermisst. Durch das Fehlen verlässlicher Angaben, welche sich tatsächlich an einer praxisbezogenen Ausrichtung orientieren könnten, so lassen sich aktuelle eher irreführend interpretieren.
Bei anstehenden Situationen, wo eine in Mitleidenschaft gezogene Glasmalerei einer Restauration zu unterziehen ist, erlebt man im Vorfeld immer noch zu oft, wie unbeholfen sich offiziell ernannte Entscheidungsträger*Innen von der Denkmalpflege auf kolportierte Aussagen oder Hinweisen - einzig auf sogenannt offiziell agierender Institutionen für Glasgemäldeforschung berufen möchten - aber leider aus verständlichen Gründen nicht bemerken können, dass zuweilen ein theoretischer Rat oder ein Hinweis zu einer zu verfolgenden Verarbeitungstechnik aus solchen Institutionen, nicht wirklich als glaubwürdig einzustufen sind. Aus Selbsterfahrung ist mir bewusst, dass ich mich in solchen Fällen um so mehr gewissenhaft als Praktiker einbringen muss, um zu verhindern, dass ein weiteres Original in absehbarer Zukunft nicht unverschuldet zerfallen muss. Selbst dann, wenn sich dabei eine Ansprechperson von mir im Moment angegriffen fühlen muss, habe ich mir dennoch die Chance zugelassen, um eine weitere Person, wie in diesem Falle aufzuklären, was praxisorientiert und verantwortlich zu vertreten ist und was eben nicht! Einfach der historischen Substanz zuliebe.-
Andererseits kann ein Praktiker im Alltag von den Launen der Entscheidungsträger*Innen sehr abhängig verbleiben, selbst wenn dieser sich für den Erhalt eines Originals gewissenhaft und kompetent einsetzen würde. So ergeben sich Beispiele genug, wo sich Praktiker begründet weigerten, eine fragwürdige Auflage zur Ausführung einer Restauration einzuhalten. Mit dem Resultat, dass diesen ganz einfach der Auftrag entzogen wurde. Solche Machtspiele werden eben auch begleitend immer wieder neu festgestellt und bleiben ein ungelöstes menschliches Armutszeugnis.
Demnach sich insbesondere Historiker*Innen und Wissenschaftler*Innen immer sehr gerne auf solche Konservatorische Richtlinien berufen und auch an diesen festhalten möchten, bleibt es zuweilen nicht verwunderlich, falls die Genannten selbst durch die widersprüchlich aufgeführten Richtlinien verunsichert oder irritiert werden, dass sie sich bei ihrer Aufgabenerfüllung, z.B. als Projektbegleiter nur unnötig überfordert fühlen müssen.
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Vielen Menschen bleibt es in solchen Situationen fremd, sich seine eigene Überforderung eingestehen zu müssen. Derweil setzt sich dann meistens das eigene Ego oder die reine Willkür durch und so kann sich lange Zeit unbemerkt, eine nicht mehr einzugrenzende Eigendynamik entwickeln und letztendlich durchsetzen, wo jedoch eine ursprünglich gewissenhafte Restaurations-Massnahme an der schützenswerten Original-Substanz – sodann einmal mehr, einmal weniger - unter solch speziellen Gegebenheiten zu leiden hätte oder sogar für die weitere Zukunft das Original dem gänzlichen Zerfall zugeführt würde.
Die heute immer noch geltenden Richtlinien, für konservatorische Massnahmen bei historisch-relevanten Glasmalereien, stehen bloss auf Papier, jedoch inwiefern solche im Ernstfall real umzusetzen sind, ist alleine davon abhängig, nach welchen Kriterien und nach welchem Verständnis verantwortliche Personen bereit sind zu handeln. Leider gibt es sehr viele negative Beispiele, wo die Distanz zum schützenwerten Original einfach zu gross verbleibt und wo wegen Missachtung selbst vermeintlich kleiner Ungereimtheiten, die Original-Substanz weiterhin zu leiden hat. Meistens kümmert sich das ehemals verantwortliche Entscheidungsgremium während der Ausführungsphase, danach wenig oder gar nicht darum, wie sich die Befindlichkeiten an der restaurierten Substanz weiterhin entwickeln würden oder ob es z.B. verdeckte Mängel zu bestanden gilt.
Der Kostenaufwand für die Instandstellung oder Sicherung glasmalerischer Substanz, sollte keinen dominierenden Einfluss auf die Entscheidungsgrundlage haben, wie eine Reparatur-Ausführung zu handhaben ist. Der Stellenwert einer Restauration und dessen Beurteilung, sollte sich in erster Linie auf den eigentlichen Sachverhalt und die Umstände konzentrieren. Gestützt auf vorliegende Offerten, sollte der Unternehmer vor Ort die Gelegenheit haben, um sein Vorgehen vor einem Entscheidungsgremium klärend zu kommunizieren.
Erst durch eine übereinstimmende Klarheit auf beiden Seiten, bleiben unliebsame Überraschungen in Bezug auf Verarbeitungstechnik weitestgehend ausgegrenzt.
Anmerkung: im Zeitgeist der Gegenwart - gerade eben, soll durch eine EU-Expertenkommission in naher Zukunft entschieden werden, ob überhaupt noch die Verwendung von Bleiprofile in den Glasmaler-Werkstätten, zur Ausübung ihres Berufes zu erlauben sei oder ob dies mit einem Verbot auferlegt werden soll.
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info@glasmalkunst.ch...auch Reparatur-Ausführungen an Spezialverglasungen (z.B. Mousseline-Dekor-Glaseinsätzen):
info@glasmalkunst.ch
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Eine Restauration setzt voraus, dass im eigenen Interesse eine genaue Analyse des derzeitigen Ist-Zustandes,
über die in Mitleidenschaft gezogenen Substanz als erstes erfolgen muss. Denn, je nach Situation, können die daraus gewonnen Erkenntnisse mithelfen, die eigentlich zu erwartenden Arbeitsschritte definiert werden. Insbesondere auch für den Arbeitsaufwand eruieren zu können. Es bleibt zudem von Vorteil, wenn man sich in ganzheitlicher Ausrichtung immer auch bewusst bleiben soll, wie eine Umsetzung bei den einzelnen Arbeitsphasen zielführend eingeplant werden könnten. Damit man einer nachhaltigen Lösung möglichst gerecht und aufmerksam nahe sein kann. Praxisnahe Erfahrungen – im Bereich von Reparaturen und Restaurationen – begünstigen die Gewissheit, sich jeweils zuversichtlich mit den vorhandenen Materialien und den anstehenden Sachverhalten professionell auseinandersetzen zu können.
Vorhandene, wenn auch teilweise beschädigte oder fehelende Original-Substanzen repräsentieren in der Regel immer noch einen gewichtigen Gegenwert – somit eine lösungsorientierte Ausgangslage – sich als Glasmaler-Restaurator herausfordern zu lassen, mit Sachverstand einen Weg für eine Rückführung – in Anlehnung an das Original – ergründen zu können. Vielfach bieten sich eine oder mehrere Lösungen an und einer in Standstellung stünde alsdann nichts mehr im Wege.
Martin Halter Glasmaler-Restaurator IER, Bern

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Restaurations- /Ergänzungsmassnahmen an geschädigten oder in Mitleidenschaft geszognen Glasgemälden:
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Der Begriff KWS – Kabinettwappenscheibe:
Heute jedoch, gibt es HistorikerInnen, die möchten sich von einer solchen Bezeichnung völlig unbegründet distanzieren und bennen solche Erzeugnisse einfach Wappenscheiben (im Gegensatz zur damaligen Zeit, werden im Zeitgeist der Gegenwart entstandene Wappenscheiben aktuell auch mit billigem Ramsch verglichen). Demgegenüber hüllen sich solche Verweigerer in Stillschweigen und sie liefern keine sachbezogene Argumente, warum sie die spezifische Bezeichnung - Kabinettwappenscheiben - für untauglich erklären...
...nach wie vor, bestärkt mich meine Meinung, durch meine Jahrzehnte lange Erfahrung, dass die Bezeichnung Kabinettwappenscheibe sich sehr wohl als die Richtige erweisen kann, nämlich...
...ihre Erscheinung beinhaltet folgend aufgeführte Identitätsmerkmale:

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Weitere Fakten zum Thema Sicherungsmassnahmen für bestehende Glasmalereien (Kirchenfenster), wobei sie eindeutig dem Kulturgüterschutz zugeordnet wird
Da ist zum Beispiel bei einer Baustelle die Rede davon, falls eine Bleiverglasung eine Wölbung aufweise, müsse diese einfach durch Gegendruck (ohne Ausbau) zu begradigen sein. Eine solche Empfehlung entnehme ich aus einem Vorgabe-Protokoll eines best ausgewiesenen Vertreters des Denkmalschutzes – eine Weisung an den damit beauftragten Glasmaler. Dieses Beispiel zeigt auf, wie deutlich sich die Distanz zum eigentlichen Kunsthandwerk aktuell vergrössert hat. Zunehmend verbleibt das Glasmaler-Kulturerbe in der Gegenwart einer überproportionalen Verwissen-schaftlichung unterworfen. Dieser Tatbestand lässt viele Fragen unbeantwortet. Eine weitere Beobachtung ist seit längerer Zeit zum Thema Neuverbleiung festzustellen. Entgegen jeder Logik vertritt man heute die Ansicht, dass die Bleiprofilführungen ebenso der Konservierung zu unterstellen sei. Das Resultat ist vieler Orts schon bekannt, durch die belassene Schwächung des Bleinetzprofils nimmt das Risiko jährlich zu, dass originale Glassubstanz-Teile unkontrolliert aus den Flächenverbänden herausbrechen und unbemerkt herunterfallen - verlorengehen.
In einem Buch über Glasmalerei von 1912, wird bereits darauf verwiesen:

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Auch neue Wappenscheiben werden in diesem Atelier - nach den Bedürfnissen und Wünschen des Auftraggebers - termingerecht, nach Heraldischer Terminologie formschön und real umgesetzt:
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